Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen Halingo
Version 3.0. Gültig ab 27. September 2026. Diese Fassung ersetzt die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dies ist eine gekürzte deutsche Fassung. Der Vertrag wird auf Niederländisch oder auf Französisch geschlossen, nach Wahl des Kunden. Der vollständige niederländische Text ist die verbindliche Fassung und geht bei jeder Abweichung dieser Seite vor. Diese Seite besteht, damit Sie den Inhalt auf Deutsch lesen können, bevor Sie auf Niederländisch oder Französisch abschliessen.
1. Wer wir sind
Halingo ist eine Webanwendung für die Verwaltung einer logopädischen Praxis. Halingo ist ein Produktname und keine juristische Person. Anbieter ist Autopilot Pte. Ltd., 160 Robinson Road, #14-04 Singapore Business Federation Centre, Singapore 068914, Singapur, UEN Singapur 202011848W. Schreiben Sie an support@halingo.be für Unterstützung und an info@halingo.be für alles Übrige. Wir haben keine Niederlassung in Belgien und keine in der Europäischen Union.
2. Das Abonnement
Sie erhalten ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, Halingo für Ihre eigene Praxis zu nutzen. Das Abonnement gilt je Praxis, nicht je Nutzer, und jeder Abonnementtyp umfasst alle Funktionen und unsere Unterstützung. Sie dürfen Halingo nicht für eine andere Praxis nutzen, es Dritten nicht zur Verfügung stellen und die Sicherungsmassnahmen nicht umgehen. Diese Grenzen berühren Ihre zwingenden Rechte als rechtmässiger Erwerber von Software nach den Artikeln XI.299 und XI.300 des Wirtschaftsgesetzbuches nicht.
3. Die kostenlose Testphase von 30 Tagen
Jeder neue Kunde erhält dreissig Kalendertage kostenlosen Zugang zu allen Funktionen, einmalig je Kunde und je Praxis. Die Testphase geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Schliessen Sie kein Abonnement ab, können Sie keine Daten mehr hinzufügen oder ändern, wir löschen jedoch nichts. Abschnitt 6 gilt: Ihre Daten bleiben bestehen und Sie behalten den Lesezugriff darauf. Wir erinnern Sie per E-Mail zu Beginn der Testphase und vierzehn Tage vor ihrem Ende daran, dass Sie Ihre Patientenakten gesetzlich aufbewahren müssen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt ab dem ersten Tag der Testphase.
4. Preise und Zahlung
24,20 EUR, 54,45 EUR oder 78,65 EUR pro Monat und Praxis, je nach Typ (1 Nutzer, 2 bis 5 Nutzer, mehr als 5 Nutzer). Der angegebene Betrag ist der Betrag, den Sie zahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, und jeder Abonnementmonat ist unteilbar. Sie zahlen in Halingo selbst, per Karte oder Bancontact, über Stripe. Eine Rechnung ist innerhalb von dreissig Kalendertagen zahlbar und kann innerhalb von dreissig Kalendertagen per E-Mail oder Einschreiben beanstandet werden. Eine Preisänderung kündigen wir zwei Monate im Voraus an; Sie können vorher kostenlos kündigen.
Bleibt eine Rechnung offen, senden wir eine Erinnerung; vierzehn Tage danach werden Zinsen und der Pauschalbetrag von 40 EUR nach dem Gesetz vom 2. August 2002 fällig. Dasselbe gilt für uns, wenn wir Ihnen Geld schulden und verspätet zahlen. Wir löschen niemals Daten wegen einer offenen Rechnung.
5. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigung aufhören, und zwar in Halingo selbst: Praxis, dann Abonnement, dann stoppen, dann ja. Solange die Kündigung noch nicht wirksam ist, können Sie sie mit der Schaltfläche behalten rückgängig machen. Für Sie gilt keine Kündigungsfrist. Ihre Kündigung wird am letzten Tag des bereits abgerechneten Abonnementmonats wirksam; dieser Monat wird nicht erstattet. Wir können den Vertrag nur mit einer Frist von drei Monaten kündigen und erstatten den darüber hinaus gezahlten Anteil.
6. Ihre Daten nach dem Ende des Vertrags
Wir sagen es unverblümt: Halingo hat heute keine Exportfunktion. Sie können Ihren Datenbestand nicht in einem Vorgang ausleiten. Sie können Ihren Kalender über einen Link auf einem anderen Gerät anzeigen lassen, und Sie können jede Patientenakte, jeden Bericht, jede Rechnung, jede Bescheinigung und jede Sammelaufstellung einzeln öffnen, drucken oder als PDF sichern. Mehr gibt es nicht.
Genau deshalb löschen wir Ihre Daten nicht, wenn der Vertrag endet. Sie behalten mit Ihren bestehenden Zugangsdaten kostenlos Zugang zu einer Lesefassung Ihrer eigenen Daten in Halingo: Sie können alles einsehen, öffnen und drucken, aber nichts mehr hinzufügen oder ändern. Das ist eine Verpflichtung unsererseits und kein Entgegenkommen, und wir halten sie aufrecht, solange wir Halingo anbieten.
Wir löschen Ihre Daten nur auf Ihre schriftliche Aufforderung und erst, nachdem wir sie Ihnen zuvor in lesbarer Form zur Verfügung gestellt haben, kostenlos und innerhalb von dreissig Kalendertagen. Die Löschung bestätigen wir anschliessend schriftlich. Sollten wir Halingo einstellen, kündigen wir dies sechs Monate im Voraus an und stellen Ihre Daten vor jeder Löschung in lesbarer Form bereit.
Sie bleiben als Gesundheitsdienstleister selbst dafür verantwortlich, Ihre Patientenakten mindestens dreissig Jahre ab dem letzten Patientenkontakt aufzubewahren, nach den Artikeln 33 bis 35 des Gesetzes vom 22. April 2019. Eine Lesefassung bei uns ist keine gesetzliche Aufbewahrung und befreit Sie von dieser Pflicht nicht.
7. Verfügbarkeit und Unterstützung
Wir bemühen uns, Halingo durchgehend verfügbar zu halten, können aber nicht garantieren, dass es nie unterbrochen wird. Geplante Wartung kündigen wir fünf Werktage im Voraus an; sie liegt in der Regel ausserhalb der belgischen Arbeitszeiten. Wir erstellen Sicherungen der Daten und bewahren sie in der Europäischen Union auf. Anlage II zum Auftragsverarbeitungsvertrag beschreibt die Sicherheitsmassnahmen.
Die Unterstützung ist inbegriffen. Nutzen Sie das Hilfecenter auf support.halingo.be oder schreiben Sie an support@halingo.be. Wir antworten auf Niederländisch, Französisch, Englisch und Deutsch. Wir versprechen keine Antwortfrist. Wir antworten so schnell wir können. Senden Sie keine Patientendaten mit einer Supportanfrage.
8. Was wir von Ihnen als Gesundheitsdienstleister erwarten
Sie sind Verantwortlicher für die Daten, die Sie über Ihre Patienten erfassen. Sie entscheiden, was Sie erfassen, warum und wie lange, und Sie stehen für die Richtigkeit sowie für die Regeln Ihres Berufs ein, einschliesslich Ihrer Aufbewahrungspflicht und der LIKIV-Regeln. Ihr Berufsgeheimnis bleibt Ihres: Unser ausnahmsweiser Zugriff auf eine Patientenakte befreit Sie nicht von Artikel 458 des Strafgesetzbuches. Wir berufen uns auf kein eigenes Berufsgeheimnis, und jede Person, die für uns arbeitet, ist vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet, im gleichen Umfang und für dieselbe Dauer, auch nach ihrem Ausscheiden. Verbinden Sie Halingo mit einem Dienst eines Dritten, etwa der Terminplattform Rosa, so geschieht dies auf Ihre Weisung und im Rahmen Ihres eigenen Vertrags mit diesem Dritten.
9. Sperrung
Wir können den Zugang aus einem sachlichen Grund sperren oder einschränken: ein schwerer Verstoss gegen die Nutzungs- oder Zugangsregeln, eine Nutzung, welche die Sicherheit oder die Verfügbarkeit für andere Kunden gefährdet, eine gesetzliche Pflicht, oder eine nach Mahnung und Nachfrist weiterhin offene Rechnung. Wir teilen Ihnen vorher den Grund mit und was Sie tun können, es sei denn, eine sofortige Sperrung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich; dann informieren wir Sie binnen vierundzwanzig Stunden. Während einer Sperrung behalten Sie die Lesefassung Ihrer Daten, und wir löschen nichts.
10. Haftung
Wir haften für Schäden aus einer Verletzung unserer Pflichten, einschliesslich des uns zurechenbaren Verlusts, der Veränderung oder der unbefugten Offenlegung von Daten. Unsere Gesamthaftung je Kalenderjahr ist auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Abonnementbeträge begrenzt, mindestens jedoch 1 000 EUR. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grobem Verschulden, bei Personenschäden, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nicht für die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Artikel 82 DSGVO. Wir haften nicht für die Richtigkeit Ihrer Eingaben, für Ihre Einhaltung der Regeln Ihres Berufs oder für einen von Ihnen selbst angebundenen Dienst eines Dritten. Ein Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen zwei Jahren nach Entdeckung des Schadens schriftlich geltend gemacht wird.
11. Geistiges Eigentum
Alle Rechte des geistigen Eigentums an Halingo liegen bei uns. Die von Ihnen erfassten Daten bleiben Ihre; wir erwerben daran kein Recht, das über die im Vertrag und im Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehene Verarbeitung hinausgeht. Wir dürfen aggregierte und vollständig anonymisierte Nutzungsstatistiken erstellen, niemals auf Grundlage des Inhalts einer Patientenakte, und Sie können dem unter support@halingo.be widersprechen.
12. Änderungen
Wir dürfen Halingo weiterentwickeln. Eine für die Führung einer logopädischen Praxis wesentliche Funktion entfernen oder beschränken wir nicht ohne eine Ankündigung von zwei Monaten. Diese Bedingungen dürfen wir aus einem genannten Grund ändern: eine Änderung des Rechts oder einer verbindlichen Behördenentscheidung, eine Änderung des Dienstes, ein Wechsel eines Dienstleisters oder Unterauftragsverarbeiters, oder die Behebung einer Unklarheit oder eines Fehlers, die Ihre Rechte nicht schmälert. Wir kündigen dies dreissig Kalendertage im Voraus an und sagen, was sich ändert und warum. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie vor dem Inkrafttreten kostenlos kündigen und behalten dabei alle Rechte aus Abschnitt 6.
13. Personenbezogene Daten
Für Daten über Sie als Kunde sind wir Verantwortlicher; unsere Datenschutzerklärung erläutert diese Verarbeitung. Für die Daten, die Sie über Ihre Patienten erfassen, sind Sie Verantwortlicher und wir Auftragsverarbeiter; der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 regelt dies, ist Bestandteil Ihres Vertrags und geht diesen Bedingungen im Widerspruchsfall vor. Wir nutzen Ihre Daten nicht für Direktmarketing und versenden keinen Newsletter. Wir verkaufen, vermieten und tauschen sie nicht. Eine unter einer früheren Fassung dieser Bedingungen eingeholte Marketingeinwilligung wird von uns widerrufen und nicht verwendet.
14. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Es gilt belgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das Unternehmensgericht Löwen ist für jeden Streit über das Zustandekommen, die Durchführung oder die Beendigung des Vertrags ausschliesslich zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung ist ausschliesslich im Sinne des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 und gilt für beide Parteien in gleicher Weise.
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